Waldbrandgefahr


Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen

 

und offenes Feuer strikt verboten!


Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für


Mensch und Tier unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum "Wald".


Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu


Spaziergängen in der Natur. Anhaltendes schönes Wetter mit extrem


geringen Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr.


Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an


den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt; dadurch trocknen


Sonne und Wind die Bodenvegetation schnell aus.


Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft


in dieser Jahreszeit sehr schnell.


Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten


aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben könnten wie


Brenngläser wirken.


Grillen im Wald und im Waldrandbereich ist wegen des Funkenflugs


nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das


Anzünden von alten Grasdecken an Wege. und Grabenrändern, das


Verbrennen von altem Stroh, der Funkenflug von Schleppern sowie


mit Feuer spielende Kinder sind ebenso Ursachen von Waldbränden.


Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit


Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter


keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die


starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten


Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.


Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche


Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr


für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von


glimmenden Gegenständen strafbar.

 



Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!


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