Als Rettungsgasse bezeichnet man eine auf mehrspurigen Autobahnen und Außerortsstraßen von Autofahren gebildete Gasse in der Mitte der Fahrbahn. In Deutschland ist dies bereits seit 1982 Pflicht sobald es zu stockendem Verkehr kommt, gesetzlich geregelt in § 11 Abs. 2 StVO.
Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden sobald es zu einem Rückstau kommt und der Verkehr stockt, nicht erst wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert.
Alle Fahrzeuge auf der linken Spur fahren soweit wie möglich nach links, alle anderen soweit wie möglich nach rechts, auch auf den Pannenstreifen.
Die Einsatzkräfte erreichen Einsatzstellen auf der Autobahn erheblich schneller, da ein zeitraubendes sich durch den Stau einen Weg bahnen entfällt. Bei Verkehrsunfällen zählt für die Betroffenen oft jede Sekunde so dass dieser Zeitgewinn manchmal über Leben und Tod entscheiden kann. Auch die Feuerwehr Hermsdorf erlebt bei ihren Einsätzen auf der Autobahn oft, dass die Anfahrt bei Staubildung extrem erschwert ist und mit einem großem Zeitverlust einher geht. Ein Zeitverlust welcher durch die konsequente Bildung einer Rettungsgasse verhindert werden kann.
Bitte bedenken Sie: Die Rettungsgasse hilft Leben zu retten. Auch Sie können einmal auf der Straße in die Situation kommen, auf schnelle Hilfe angewiesen zu sein.
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